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Ihr Recht auf schnelle Diagnose

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Sie haben das Recht auf eine Diagnose innerhalb von 30 Tagen, wenn Ihr Hausarzt Sie ins Krankenhaus überweisen hat.


Diagnose bedeutet, dass der Krankenhausarzt durch Gespräche mit Ihnen über Sie und Ihre Krankheitszeichen, Blutproben und andere Untersuchungen feststellt, was Ihnen fehlt.


Ihr Recht auf schnelle Diagnose innerhalb von 30 Tagen bedeutet, dass Sie innerhalb von 30 Tagen darüber informiert werden, was Ihnen fehlt, oder auch nicht, falls dies fachlich möglich ist. 
Die 30 Tage zählen ab dem Datum, an dem die Überweisung Ihres Hausarztes beim Krankenhaus eingegangen ist. 


In manchen Fällen kann die Frist vom Krankenhaus nicht eingehalten werden. Dies kann fachliche Gründe haben oder an fehlenden Kapazitäten liegen. 


Jede nach dem Grund müssen Ihnen Alternativen angeboten werden.
Fachliche Gründe für die Fristüberschreitung können sein:
Es müssen noch weitere Untersuchungen durchgeführt werden oder das Krankenhaus ist abhängig von den Ergebnissen einer Laboruntersuchung, bevor entschieden werden kann, welche weiteren Untersuchungen Ihnen angeboten werden.


Falls das Krankenhaus innerhalb der Frist aus fachlichen Gründen keine Diagnose stellen kann, muss es Ihnen spätestens nach 30 Tagen einen schriftlichen Plan für den weiteren Ablauf geben. 
Der Plan muss Informationen über die weiteren Untersuchungen mit Angabe von Ort und Zeit enthalten.


Kapazitätsgründe können beispielsweise lange Wartezeiten sein. 
Falls das Krankenhaus Ihnen aus Kapazitätsgründen innerhalb von 30 Tagen keine Diagnose stellen kann, muss es Ihnen anbieten, Sie zur weiteren Diagnose an ein anderes öffentliches oder privates Krankenhaus zu überweisen.