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Ihre Klagemöglichkeiten

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Auch wenn die Krankenhausmitarbeiter sich Mühe geben, können Fehler gemacht werden. 
Es ist wichtig, solche Vorfälle zu kennen, um die Behandlung zu verbessern.
Falls Sie den Eindruck haben, dass die Behandlung eines Angehörigen oder Ihr eigene nicht wie erwartet verläuft oder Sie unzufrieden damit sind, 
können Sie sich an das Personal wenden und es auf einen eventuellen Fehler aufmerksam machen.
Sie können auch Vorfälle, mit denen Sie nicht zufrieden sind, melden.
Es gibt 5 Arten von Meldungen:
Unangemessener Vorfall – einen Vorfall melden, den Sie erlebt haben.
Disziplinarausschussklage – eine Beschwerde über einen bestimmten Krankenhausmitarbeiter.
Behördenklage – eine Beschwerde über den Ablauf im Krankenhaus insgesamt.
Rechtsklage – eine Beschwerde über Nichtbeachtung Ihrer Rechte als Patient.
Serviceklage – eine Beschwerde über den Service des Krankenhauses.
Sie können einen Vorfall auch nach mehreren dieser Beschwerdearten melden. 
Dies hängt jeweils vom konkreten Vorfall ab, den Sie erlebt haben. 
Beachten Sie bitte, dass solche Beschwerden und das Geltendmachen von Entschädigung zwei verschiedene Dinge sind. 
Sie haben folgende Wahlmöglichkeiten:
Sie können entscheiden, nur zu klagen. 
Sie können entscheiden, nur Entschädigung zu verlangen.
Sie können entscheiden, zu klagen und Entschädigung zu verlangen. Dies sind dann zwei unterschiedliche Verfahren.
Über die Situationen, die zu einer Entschädigung berechtigen, erfahren Sie mehr unter dem Thema:
„Ihre Entschädigungsmöglichkeiten“.
Sie können sich auch an die Patientenberatung wenden und eine unabhängige Beratung über Ihre Möglichkeiten für Beschwerden und Entschädigung erfahren. 
Wir können Ihnen auch dabei helfen, die entsprechenden Meldungen zu formulieren.