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Ihre Möglichkeiten einer Behandlung im Ausland

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In einigen Fällen haben Sie Anspruch auf Behandlung im Ausland.
Wenn Sie eine Behandlung im Ausland wünschen, müssen Sie fast immer eine vorherige Genehmigung beantragen.
Ob Ihre Behandlung im Ausland bezahlt wird, hängt von Folgendem ab:
Ob Region Sjælland Ihnen innerhalb einer fachlich verantwortbaren Frist selbst eine Behandlung anbieten kann.
Ob eine besondere Behandlung notwendig ist, die nicht in Dänemark angeboten wird.
Die Regeln für die Auslandsbehandlung sind recht kompliziert.
Wenn Sie eine Beratung benötigen, können Sie sich an die Patientenberatung wenden.
Wenn Sie während des Aufenthalts in einem anderen EU- oder EWR-Land akut krank werden, gelten besondere Regeln.
Wenn Sie akut krank werden, während Sie in einem anderen EU- oder EWR-Land sind, und sofortige ärztliche Hilfe nötig ist,  
müssen Sie die EU-Krankenversicherungskarte (die blaue Karte) nutzen.  
Die EU-Krankenversicherungskarte gibt Ihnen das Recht auf dieselben Leistungen und Bedingungen wie sie für Bürger des Landes, in dem Sie sind, gelten. 
Daher kann es sein, dass Sie einen Teil der Behandlung selbst bezahlen müssen, wenn die Bürger in diesem Land das auch müssen.
Sie bestellen die EU-Krankenversicherungskarte auf borger.dk.
Für die Behandlung in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR gelten andere Regeln.
Wenn Sie ins Ausland reisen– insbesondere in ein Land außerhalb der EU bzw. des EWR – empfiehlt es sich immer, eine private Reisekrankenversicherung abzuschließen, die auch den Transport nach Dänemark bezahlt.
Bei akuter Krankheit im Ausland müssen Sie oft etwas selbst bezahlen 
und es kann auch Vorauszahlung für künftige Behandlung verlangt werden.
Beachten Sie, dass Sie auch die Kosten für den Heimtransport selbst bezahlen müssen.
Wenn Sie eine private Reisekrankenversicherung abschließen, sind Sie gegen Kosten für Behandlung und Krankentransport versichert. 
Die Versicherung gilt auch für die EU- und EWR-Länder.
Wenn Sie eine chronische Krankheit haben, sollten Sie sich vor der Reise bei Ihrer privaten Reisekrankenversicherung erkundigen, ob auch hierfür die Kosten im Ausland gedeckt werden. Sonst riskieren Sie auf den Kosten für eine eventuelle Behandlung sitzen zu bleiben.