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Bestattungshilfe

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Die Angehörigen, die für die Bestattung sorgen, haben oft die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung, die so genannte Begravelseshjælp, zu erhalten. Diese Bestattungshilfe erhält man jedoch nur, wenn der Verstorbene Anspruch auf dänische Gesundheitsversorgung hatte. Es ist ohne Bedeutung, ob die verstorbene Person begraben oder beigesetzt wird. Die Höhe des Betrags hängt von Alter, Familienstand, eigenem Vermögen und Vermögen eventueller Ehepartner ab. Bestattungshilfe wird als steuerfreier Einmalbetrag gezahlt. Als Angehöriger müssen Sie selbst Bestattungshilfe beantragen, aber manche Bestatter bieten auch an, es für Sie zu tun. Wenn ein Bestatter oder eine andere Person den Antrag für Sie stellt, wird eine schriftliche Vollmacht von Ihnen benötigt. Als Angehöriger können Sie selbst Bestattungshilfe beantragen und die Höhe des Betrags sehen auf www.borger.dk. Die Auszahlung erfolgt durch Udbetaling Danmark. Auf www.borger.dk erhalten Sie weitere Informationen über Bestattungshilfe und die Höhe des Betrags Denken Sie auch daran, dass Sie über verschiedene Versicherungsgesellschaften Ihre eigene Bestattung finanzieren können. Als Angehöriger sollten Sie daher immer prüfen, ob der Verstorbene eine solche Versicherung abgeschlossen hatte.