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Schweigepflicht des Gesundheitspersonals

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Alle Mitarbeiter des Krankenhauses haben Schweigepflicht. 
Sie dürfen also keine Informationen über Sie, Ihre Krankheit oder persönliche Umstände weitergeben.
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Ihren Angehörigen. 
Das Gesundheitspersonal wird jedoch normalerweise Informationen an andere Gesundheitsmitarbeiter weitergeben, die Ihre Behandlung fortsetzen sollen.
Wenn Sie zum Beispiel in eine andere Abteilung oder ein anderes Krankenhaus verlegt werden, werden die notwendigen Informationen weitergegeben.
Ihr eigener Arzt wird ebenfalls über den Behandlungsverlauf im Krankenhaus informiert, nachdem Sie entlassen wurden. 
Sie bestimmen aber selbst, wer Informationen über Ihre Gesundheit erhalten darf.
Wenn Sie nicht möchten, das Informationen über Sie eingeholt oder weitergegeben werden, müssen Sie selbst das Personal darauf hinweisen.
Dann wird das Personal Sie darüber informieren, welche Folgen dies für Ihre künftige Behandlung haben kann.
Es kann beispielsweise nachteilig für Sie sein, wenn Ihr Arzt oder andere, die Ihre Behandlung fortsetzen sollen, nicht wissen, welche Behandlungen Sie im Krankenhaus erhalten haben.