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Testament und Erbschaft

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Mit einem Testament können Sie bestimmen, was nach Ihrem Tod mit Ihrem Eigentum geschehen soll. Das Erbrecht ist kompliziert und die Verteilung des Erbes hängt auch davon ab, ob man verheiratet ist, Kinder aus der jetzigen oder früheren Ehen hat und ob das Ehevermögen gemeinschaftlich oder getrennt ist. Ein Viertel des Erbes ist der Pflichtteil, der an die Pflichtteilserben geht, also Ehegatte, Kinder und Enkelkinder. Sie bestimmen selbst, an wen die übrigen drei Viertel gehen sollen. Im Testament können Sie festlegen, wer etwas erben soll und was. Sie können auch Teile des Erbes gemeinnützigen Organisationen und anderen zu wenden. Wenn Sie keine Pflichtteilserben haben, können Sie frei über Ihr gesamtes Vermögen verfügen. Um ein Testament zu machen, muss man mindestens 18 Jahre alt sein und voll geschäftsfähig. Ein Testament ist schriftlich und wird bei einem Rechtsanwalt gemacht. Es muss unterzeichnet werden unter Anwesenheit von zwei Zeugen oder einem Notar des Amtsgerichts. Die Zeugen oder der Notar müssen dann selbst das Testament unterzeichnen. Sie können Ihr Testament jederzeit widerrufen, falls es nicht unwiderruflich gemacht wurde. Möchten Sie das Testament ändern, dann geht das so wie die Errichtung eines Testaments.